Sanitär, Heizung, Klima
Zur allgemein vertrauenswürdigen Beurteilung eines Sachverhalts kann ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen.
Dies kann sowohl auf gerichtliche Bestellung (Gerichtsgutachten), wie auch in privatem Auftrag (Privatgutachten) erfolgen. Um eine neutrale Beurteilung in dem entsprechenden Gutachten gewährleisten zu können, sieht das deutsche Recht den öbuv Sachverständigen vor.
Die alleinige Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Die deutsche Gesetzgebung sieht deshalb ausdrücklich den öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen als anerkannte Instanz vor. Diese geschützte Bezeichnung gewährleistet, dass der öbuv Sachverständige fachlich korrekt, neutral und unabhängig seine Gutachten erstellt. Daher können Auftraggeber und Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, auf die Ergebnisse dieser neutralen Gutachten vertrauen.